Sofortmaßnahmen
Mit Wasser + Seife waschen (Augen: physiologische Kochsalzlösung ≥10 Min) · Blutung aus Stichstelle fördern (nicht aussaugen) · D-Arzt / Betriebsarzt / Krankenhaus innerhalb 1 Stunde · HIV-PEP optimal <2h, wirksam bis 72h · Arbeitsunfall-Anzeige zur BG (DGUV, innerhalb 3 Tagen) · Bei BK-Verdacht: F6000 ärztliche Anzeige
Berufliche Postexpositionsprophylaxe (PEP)
Entscheidungsunterstützung bei einer relevanten beruflichen Exposition gegenüber Blut oder anderen potenziell infektiösen Körperflüssigkeiten — Nadelstichverletzung, Schleimhaut-/Hautkontamination oder Biss — bei Beschäftigten im Gesundheitswesen und anderen Risikobereichen. Die HIV-PEP folgt den RKI- / DAIG- / AWMF-S2k-Empfehlungen; HBV folgt der STIKO/RKI (Immunitätsschwelle anti-HBs ≥100 IE/L); das Meldewesen folgt der DGUV Vorschrift 1 §13 (Arbeitsunfall-Anzeige) und §202 SGB VII (ärztliche BK-Verdachtsanzeige).
Assistent zur Expositions-Risikobewertung
Lokale Berechnung, es werden keine Beschäftigten- oder Quelldaten gespeichert. Schlägt Optionen unter dem ärztlichen Urteil vor.
Notfallkontakte
D-Arzt-Verzeichnis (Durchgangsarzt)
https://www.durchgangsaerzte.de/Der D-Arzt (Durchgangsarzt) ist die berufsgenossenschaftlich zugelassene Figur für die BG-Heilbehandlung bei Arbeitsunfällen — Erstvorstellung nach Nadelstichverletzung erfolgt beim D-Arzt.
Krankenhausnotaufnahme
Falls kein D-Arzt verfügbar (außerhalb der Sprechzeiten): zeitkritische Erstdosis der HIV-PEP und HBIG über die Krankenhausnotaufnahme sicherstellen.
Betriebsarzt
Erste Anlaufstelle während der Dienstzeit — Risikobewertung, Quellentestung mit Einwilligung, HBIG- / PEP-Versorgung. [Nummer Ihres Betriebs ergänzen]
RKI PEP-Empfehlungen
https://www.rki.de/Aktuelle RKI-/DAIG-Empfehlungen zur HIV-Postexpositionsprophylaxe.
Verwandte Werkzeuge
Unter ärztlicher Verantwortung
- Zeitkritische Entscheidung — das klinische Urteil hat Vorrang vor dem Assistenten; die erste HIV-PEP-Dosis nicht verzögern, um das Werkzeug zu vervollständigen.
- Schweigepflicht (§203 StGB) — Verletzung ist strafrechtlich bewehrt; Identität und Befunde der Quellperson werden dem exponierten Beschäftigten nicht offengelegt.
- Die Testung der Quellperson erfordert deren Einwilligung.
- Die Testung des exponierten Beschäftigten erfordert dessen Einwilligung.
- ASiG §8 — der Betriebsarzt ist in der Anwendung seiner arbeitsmedizinischen Fachkunde weisungsfrei und unabhängig.
- Die Arbeitsunfall-Akte wird getrennt von der Patientenakte geführt.
- Verarbeitung personenbezogener Daten nach DSGVO / BDSG.