Erkrankungen durch Blei oder seine Verbindungen
Umfang: Bleivergiftung mit Symptomen (Anämie, Enzephalopathie, Nephropathie, Kolik)
Schlüsseltätigkeit: Bleiverarbeitende Industrie, Batterieproduktion, Schrottverwertung, Lackieren
Die geschlossene Liste der Anlage 1 zur BKV mit 4-stelliger Codierung (BK 1xxx–5xxx). Nur aufgeführte Berufskrankheiten sind anerkennungsfähig (Listenprinzip) — mit Einzelfall-Öffnung über § 9 Abs. 2 SGB VII. 16 exemplarische BK-Nummern mit Detail aus dem Datenbestand.
Listenprinzip — geschlossene Liste
Nur in Anlage 1 BKV aufgeführte Berufskrankheiten sind als BK anerkennungsfähig — geschlossene Liste
Anders als FR Tableaux MP — DE hat KEINE automatische Verursachungspräsumption; jeder Fall einzeln beurteilt
Öffnungsklausel — § 9 Abs. 2 SGB VII
Einzelfall ohne Eintrag möglich wenn: neue wissenschaftliche Erkenntnisse zeigen, dass Erkrankung durch Tätigkeit verursacht UND betroffene Person/Gruppe besonderem Erkrankungsrisiko ausgesetzt war (analog Frankreich CRRMP)
Die führende Ziffer kodiert die Einwirkungsart. Die restlichen drei Stellen identifizieren die konkrete Berufskrankheit.
1xxx Chemische Einwirkungen
z. B. BK 1101 Blei
2xxx Physikalische Einwirkungen
z. B. BK 2108 Lendenwirbelsäule (Heben/Tragen), BK 2301 Lärmschwerhörigkeit
3xxx Infektionserreger / Parasiten
z. B. BK 3101 Infektionen im Gesundheitsdienst (HCW)
4xxx Atemwege / Lunge
z. B. BK 4101 Silikose, BK 4103 Asbestose, BK 4104 Lungenkrebs durch Asbest, BK 4301/4302 obstruktive Atemwegserkrankungen
5xxx Haut
z. B. BK 5101 schwere/rückfällige Hauterkrankungen, BK 5103 Plattenepithelkarzinom der Haut durch UV-Strahlung
Deutschland war 2015 die erste Jurisdiktion weltweit, die Hautkrebs durch berufliche natürliche UV-Strahlung (Outdoor-Arbeit) als eigene Berufskrankheit in die BKV aufgenommen hat. Erfasst sind das Plattenepithelkarzinom sowie multiple aktinische Keratosen als dessen Vorstufe. Betroffen sind vor allem Beschäftigte im Freien — Bauarbeiter, Dachdecker, Landwirte, Bergführer, Seeleute.
Hinweis: Diese BK ist im hier geladenen Datenbestand (Anlage 1, exemplarische Liste) nicht als eigener Detaildatensatz enthalten und wird als zitierte Standard-Tatsache dargestellt. Wortlaut und Voraussetzungen sind gegen die BKV Anlage 1 zu bestätigen.
Metalle, Lösemittel, Gase (z. B. BK 1101 Blei, BK 1318 Benzol)
Umfang: Bleivergiftung mit Symptomen (Anämie, Enzephalopathie, Nephropathie, Kolik)
Schlüsseltätigkeit: Bleiverarbeitende Industrie, Batterieproduktion, Schrottverwertung, Lackieren
Umfang: Hämatologische Erkrankungen durch Benzolexposition (Leukämien, MDS)
Schlüsseltätigkeit: Chemische Industrie, Lackierereien (historisch), Petrochemie
Lärm, Vibration, Lasten, Strahlung (z. B. BK 2108 LWS, BK 2301 Lärm)
Umfang: LWS-Bandscheibenerkrankungen — strenge MDD-Kriterien (Mainz-Dortmund-Dosismodell)
Schlüsseltätigkeit: Bauarbeiter, Pflegekräfte, Möbelträger, Bergleute
Umfang: HWS-Bandscheibenerkrankungen
Schlüsseltätigkeit: Fleischträger, Möbelträger
Umfang: LWS-Erkrankungen durch Ganzkörpervibrationen
Schlüsseltätigkeit: Fahrer Baumaschinen/Traktoren/LKW
Umfang: Sensorineurale Schwerhörigkeit durch berufslangen Lärm; Königsteiner Empfehlung Audiogramm-Bewertung
Schlüsseltätigkeit: Metallverarbeitung, Bauarbeiter, Schmiede, Schlossereien
Tropenkrankheiten und Infektionen (z. B. BK 3101 Gesundheitsdienst)
Umfang: TB, HepB/C, HIV, COVID-19 (anerkannt seit 2020), Influenza HCW
Schlüsseltätigkeit: Krankenhaus, Pflege, Labor, Sozialarbeit
Stäube und obstruktive Erkrankungen (z. B. BK 4101 Silikose, BK 4104 Lungenkrebs Asbest)
Umfang: Silikose durch berufslange Quarzstaubexposition; mit oder ohne Tuberkulose-Komplikation (BK 4102)
Schlüsseltätigkeit: Bergbau, Steinbruch, Sandstrahlen, Gießerei, Tunnelbau
Umfang: Asbestose + Pleuraplaques + Pleuraverdickungen
Schlüsseltätigkeit: Asbestverarbeitung (verboten seit 1993), Sanierung
Umfang: Lungenkrebs/Kehlkopfkrebs Asbest-bedingt
Schlüsseltätigkeit: Asbestexposition
Anerkennung: ENTWEDER: 25 Faserjahre kumulativ als 'Verdopplungsdosis' (Konzentration k × Jahre J ≥25) ODER: medizinische 'Brückenbefunde' (Asbestose Grad I minimal seit 1952 anerkannt oder Pleuraerkrankung)
Umfang: Mesotheliom (Pleura, Peritoneum, Perikard)
Schlüsseltätigkeit: Asbestexposition (KEINE Mindestexposition erforderlich)
Umfang: COPD Bergleute Steinkohle
Umfang: Allergisches Berufsasthma (Isocyanate, Mehl, Latex, etc.) + Rhinopathie; Aufgabe-Klausel
Umfang: Irritatives/toxisches Berufsasthma + COPD; Aufgabe-Klausel
Berufsdermatosen und Hautkrebs (z. B. BK 5101, BK 5103 UV)
Umfang: Schwere Berufsdermatosen (Kontaktekzeme, allergische, irritative)
Schlüsseltätigkeit: Friseure, Maurer, Metallarbeiter, HCW, Bäcker
Anzeigepflicht bei Verdacht
Arzt und Arbeitgeber sind bei begründetem Verdacht auf eine Berufskrankheit anzeigepflichtig (Pflicht, nicht Ermessen). Die Anzeige (§ 202 SGB VII für Ärzte) geht an den zuständigen Unfallversicherungsträger.
Prüfung durch die BG → Rente
Die Berufsgenossenschaft (BG) prüft Exposition und Kausalität. Bei Anerkennung besteht Anspruch auf Leistungen und eine Rente ab einer MdE (Minderung der Erwerbsfähigkeit) von ≥ 20 %.
BK-Reha — „Aufgabezwang" als deutsche Besonderheit
Für mehrere BK (z. B. BK 4301/4302 obstruktive Atemwege, BK 5101 Haut) ist die Unterlassung der ursächlichen Tätigkeit Tatbestandsmerkmal: der Tätigkeitswechsel wird zur Reha-Maßnahme („Aufgabezwang"). Vorrang von Prävention und Wiedereingliederung vor Rente ist ein Kernprinzip der gesetzlichen Unfallversicherung.
Berufskrankheiten im Ländervergleich
| Dimension | 🇩🇪 DE | 🇬🇧 UK | 🇫🇷 FR | 🇪🇸 ES |
|---|---|---|---|---|
| Instrument | BK-Liste (BKV Anlage 1) | IIDB Prescribed Diseases | Tableaux des MP | RD 1299/2006 |
| Codierung | ~80 BK-Nummern (1xxx–5xxx) | PD A1–D12 (4 Kategorien) | ~112 Tableaux | Grupos 1–6 |
| Verursachung | Einzelfallprüfung, keine Präsumption | IIAC-Advice, Nachweis | présomption d'origine | presunción legal |
| Träger / Leistung | BG · Rente ab MdE ≥ 20 % | DWP · IIDB-Benefit | CPAM/Sécurité sociale | INSS · Seguridad Social |
| Öffnung | § 9 Abs. 2 SGB VII (Einzelfall) | geschlossen, IIAC erweitert | CRRMP (hors tableau) | lista cerrada |
BKV-Anlage-1-Stand (Primärquelle bestätigt): zuletzt geändert durch die Sechste Verordnung zur Änderung der Berufskrankheiten-Verordnung (6. BKV-ÄndV) vom 19. Februar 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 50 vom 24.02.2025), in Kraft seit 1. April 2025. Mit ihr wurden drei neue Berufskrankheiten in die Anlage 1 aufgenommen: BK 2117 (Rotatorenmanschettenläsion durch Überkopfarbeit), BK 2118 (Gonarthrose bei Profifußballern) und BK 4117. Geprüft gegen die amtliche Fassung (Gesetze-im-Internet / Bundesgesetzblatt). SUPERPREVEN-Datenbestand generiert am 2026-06-01 (enthält diese drei BK noch nicht — siehe Hinweis zu BK 5103).
Geprüfte BK-Gruppen
Konsultierte Primärquellen
Im klinischen Review zu prüfen: Exakter Wortlaut + Voraussetzungen + Anerkennungsempfehlungen pro BK via DGUV/IAAB
BKV Anlage 1 — Gesetze-im-Internet →Unter ärztlicher Verantwortung
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