Eignung & arbeitsmedizinische Vorsorge 🇩🇪 Deutschland · DGUV Grundsätze · ArbMedVV §§ 4-5 · Reform 2019

DGUV Grundsätze (G-Reihe) — welcher Grundsatz gilt?

Entscheidungshilfe für die Betriebsärztin / den Betriebsarzt: welcher DGUV Grundsatz (G-Reihe) als strukturierter Untersuchungsstandard für eine Tätigkeit gilt und in welche ArbMedVV-Kategorie (Pflicht, Angebot oder Wunsch) die Vorsorge fällt — inklusive Intervall, Untersuchungsumfang und nächstem Schritt.

Wichtig: Seit der ArbMedVV-Reform 2019 sind die DGUV Grundsätze (G-Reihe) grundsätzlich nicht mehr rechtsverbindlich, sondern Empfehlungen und Praxisstandard. Eine Vorsorgepflicht ergibt sich aus der ArbMedVV (§§ 4-5) und den zugrunde liegenden Verordnungen, nicht aus der G-Reihe selbst.

Zu jedem Grundsatz die passende Vorlage

Jeder DGUV Grundsatz hat seine eigene Untersuchungsvorlage. Die Vorlagen für die G-Reihe finden Sie unter den Vorlagen.

Unter ärztlicher Verantwortung

  • Diese Anwendung ist eine Entscheidungshilfe — sie ersetzt nicht die betriebsärztliche Beurteilung und ist keine Tauglichkeitsbescheinigung.
  • Die ärztliche Schweigepflicht (§ 203 StGB) ist zu wahren; an den Arbeitgeber geht nur die Vorsorgebescheinigung ohne Diagnose.
  • Die betriebsärztliche Tätigkeit ist unabhängig und weisungsfrei in der Anwendung der Fachkunde (§ 8 ASiG).
  • Es werden keine Patientendaten gespeichert — weder im Browser noch auf einem Server.

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